Das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ist beschlossen. Das hat ab 2019 eine lohnsteuerliche Relevanz in folgenden Bereichen: Dienstwagenbesteuerung (Privatnutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen, aber auch von E-Bikes und Fahrrädern), Arbeitgeberleistungen für Fahrten zur Arbeit, betriebliche Gesundheitsförderung und Pauschalierung von Direktversicherungen. Der Steuertipp befasst sich mit der Kürzung der Verpflegungspauschalen im Rahmen der Mahlzeitengestellung bei Arbeitnehmern, die sich selbst versorgen.