26. Oktober 2018

Aktuelle Informationen für das Personalbüro 11/2018

Steuerlich kann es sinnvoll sein, dass ein Arbeitnehmer einen Raum seiner Wohnung bzw. seines Hauses an seinen Arbeitgeber vermietet und diesen Raum selbst als...

Steuerlich kann es sinnvoll sein, dass ein Arbeitnehmer einen Raum seiner Wohnung bzw. seines Hauses an seinen Arbeitgeber vermietet und diesen Raum selbst als Homeoffice nutzt. Wir beleuchten, warum sich die Handhabung solcher Anmietungsmodelle deutlich verkomplizieren dürfte. Außerdem zeigen wir, dass Versand- und Handlingkosten bei Prüfung der 44-€-Freigrenze einzubeziehen sind. Im Steuertipp gehen wir der Frage nach, wie eine Abfindungszahlung bei Grenzgängern zu besteuern ist.

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