2. Oktober 2020

Aktuelle Informationen für das Personalbüro 10/2020

Wenn Arbeitnehmer ihren Firmenwagen pandemie-bedingt nicht mehr bewegen, weil sie im Homeoffice arbeiten, stellt sich die Frage nach der Besteuerung des geldwerten Vorteils. Wir beleuchten die Problematik anhand...

Wenn Arbeitnehmer ihren Firmenwagen pandemie-bedingt nicht mehr bewegen, weil sie im Homeoffice arbeiten, stellt sich die Frage nach der Besteuerung des geldwerten Vorteils. Wir beleuchten die Problematik anhand von zwei Fallgestaltungen. Außerdem befassen wir uns mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz bei der Mahlzeitengewährung an Arbeitnehmer. Im Steuertipp gehen wir der Frage nach, wann Outplacement-Beratungsleistungen zu Arbeitslohn führen und wann nicht.

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