Mit dem Ziel, Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu veranlassen, hatte der Gesetzgeber zum 01.01.2019 eine neue Steuerbefreiung eingeführt. Jetzt hat die Finanzverwaltung umfassende Anwendungsgrundsätze formuliert, die wir für Sie auf den Punkt bringen. Darüber hinaus gibt es Neuigkeiten zur Anerkennung von Zeitwert-Kontenmodellen bei Organen von Körperschaften. Der Steuertipp befasst sich mit der Verhinderung eines Steuersparmodells bei Leasingsonderzahlungen für Firmenwagen.
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