2. August 2019

Aktuelle Informationen für das Personalbüro 08/2019

Bekanntermaßen können Eltern die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Elterngeldes erhöhen, indem sie dem Elternteil, der später in Elternzeit geht, die günstigere Steuerklasse zuweisen las-sen. Welche...

Bekanntermaßen können Eltern die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Elterngeldes erhöhen, indem sie dem Elternteil, der später in Elternzeit geht, die günstigere Steuerklasse zuweisen las-sen. Welche Steuerklasse bei einem mehrfachen Steuerklassenwechsel über die Bemessung des Elterngeldes entscheidet, beleuchten wir anhand eines aktuellen Urteils. Darüber hinaus gehen wir auf Besonderheiten ein, die sich im Zusammenhang mit den zwischen Deutschland und der Türkei sowie Österreich geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ergeben haben. Der Steuertipp greift aus lohnsteuerlicher Sicht interessante Verfahren auf, in denen demnächst mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu rechnen ist.

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