30. Juni 2020

Aktuelle Informationen für das Personalbüro 07/2020

Für Arbeitgeberzuschüsse zum (Saison-) Kurzarbeitergeld will der Gesetzgeber im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes eine befristete Steuerbefreiung einführen. Wir zeigen, was der Gesetzentwurf in diesem Punkt vorsieht. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf auch eine Änderung bei der Verdienstausfallentschädigung für Eltern nach dem Infektionsschutzgesetz. Der Steuertipp befasst sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie mit der Dreimonatsfrist bei Auslandstätigkeiten.

Melli-Beese-Straße 3b
86159 Augsburg

Melli-Beese-Straße 3b
86159 Augsburg

Steuern – Wirtschaft
Tel : +49 (821) 90 64 30
E-Mail: awi@awi-treuhand.de

Recht
Tel : +49 (821) 809 958 0
E-Mail: recht@awi-treuhand.com

Melli-Beese-Straße 3b
86159 Augsburg

Telefon: +49 (821) 90 64 30
E-Mail: awi@awi-treuhand.de
E-Mail: recht@awi-treuhand.com