27. Juni 2019

Aktuelle Informationen für das Personalbüro 07/2019

Bekanntermaßen können Eltern die Bemessungs-Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes erhöhen, indem sie dem Elternteil, der später in Elternzeit geht, die günstigere Steuerklasse zuweisen...

Bekanntermaßen können Eltern die Bemessungs-Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes erhöhen, indem sie dem Elternteil, der später in Elternzeit geht, die günstigere Steuerklasse zuweisen lassen. Welche Steuerklasse bei einem mehrfachen Steuerklassenwechsel über die Bemessung des Elterngeldes entscheidet, beleuchten wir anhand eines aktuellen Urteils. Darüber hinaus gehen wir auf Besonderheiten ein, die sich im Zusammenhang mit den zwischen Deutschland und der Türkei sowie Österreich geschlossenen Doppelbesteuerungs-Abkommen ergeben haben. Der Steuertipp greift aus lohnsteuerlicher Sicht interessante Verfahren auf, in denen demnächst mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu rechnen ist.

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