Während der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 € im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Wir beantworten Zweifelsfragen zu dieser sogenannten Corona-Prämie. Außerdem befassen wir uns im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit der Frage, ob ein Taxi ein öffentliches Verkehrsmittel ist. Der Steuertipp fasst eine bundeseinheitliche Verwaltungsanweisung zu Lohnsteuer-Anmeldungen zusammen, mit der das Bundesfinanzministerium auf länderspezifische Regelungen reagiert hat.