Mit dem Dritten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise begegnet der Gesetzgeber den anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen. Wir stellen Ihnen zwei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer relevante Änderungen vor, die das Gesetz bringt. Darüber hinaus befassen wir uns mit der Übernahme der Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber. Der Steuertipp beleuchtet, unter welchen Voraussetzungen Wertguthabenvereinbarungen bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen möglich sind.
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