1. April 2021

Aktuelle Informationen für das Personalbüro 04/2021

Der Bundesfinanzhof hat weitere Einzelfälle unter Anwendung des „neuen“ Reisekostenrechts entschieden und den restriktiven Ansatz von Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen bestätigt. Wir bringen die Urteile...

Der Bundesfinanzhof hat weitere Einzelfälle unter Anwendung des „neuen“ Reisekostenrechts entschieden und den restriktiven Ansatz von Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen bestätigt. Wir bringen die Urteile für Sie auf den Punkt. Außerdem gibt es gute Nachrichten für alle Arbeitnehmer, die in ihrem Beruf Computer samt Software nutzen und auf eigene Kosten erworben haben. Der Steuertipp greift zwei der Antworten des Bundesfinanzministeriums auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Krise heraus.

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