29. März 2019

Aktuelle Informationen für das Personalbüro 04/2019

Die Überlassung eines Dienstwagens, den ein Minijobber uneingeschränkt privat nutzen darf, ist unter Fremden nicht üblich. Wir zeigen, warum der Bundesfinanzhof solchen arbeitsvertraglichen Gestaltungen unter Ehegatten eine Absage erteilt hat. Außerdem haben wir zahlreiche finanzgerichtliche Entscheidungen rund um das Thema Mobilität für Sie ausgewertet. Der Steuertipp befasst sich mit Praxisfragen, die sich seit dem 01.01.2019 bei steuerfreien Jobtickets für Pendler stellen können.

Personal 04-2019

Melli-Beese-Straße 3b
86159 Augsburg

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Steuern – Wirtschaft
Tel : +49 (821) 90 64 30
E-Mail: awi@awi-treuhand.de

Recht
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