Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 wurde „auf den letzten Metern“ eine Reihe von Änderungen im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung beschlossen, die wir Ihnen vorstellen. Darüber hinaus klären wir Zweifelsfragen zur doppelten Haushaltsführung. Der Steuertipp befasst sich mit der Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwand und Unterkunftskosten bei Auslands(praxis)semestern.
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Wir ziehen um!
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