4. Januar 2021

Aktuelle Informationen für das Personalbüro 01/2021

Bei betrieblichen Veranstaltungen stellt sich oft die Frage, welche Kosten in die Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers einzubeziehen sind. Wir beleuchten, wie...

Bei betrieblichen Veranstaltungen stellt sich oft die Frage, welche Kosten in die Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers einzubeziehen sind. Wir beleuchten, wie bei der Pauschalversteuerung mit den Kosten für die Beauftragung von Eventagenturen umzugehen ist. Darüber hinaus gehen wir der Frage nach, ob die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Paketzustelldienst zu Arbeitslohn bei den angestellten Fahrern führt. Der Steuertipp befasst sich mit der Problematik, wann Lohnsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

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