Gesetzgebung: Bundesregierung will vor allem klimafreundliches Verhalten fördern
Beschränkte Steuerpflicht: Pflichtbeiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen
Echte Realteilung: Keine ermäßigte Besteuerung bei Mitnahme des Mandantenstamms
E-Bilanz: Die Taxonomie 6.3 ist da!
Finanzdienstleistung: Bereitstellung von Tankkarten gilt als steuerfreie Kreditgewährung
Reisekosten: Fünf Grundsatzentscheidungen zur ersten Tätigkeitsstätte
Steuerbefreiung: Geerbtes Familienheim muss unverzüglich selbst genutzt werden
Wichtige Steuertermine Oktober 2019
10.10. Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath.
Zahlungsschonfrist: bis zum 14.10.2019. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen.
Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!