Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
ein vollelektrisches Firmenfahrzeug ist nicht nur ein Statement für Klimaschutz – es ist auch ein echter Steuersparmotor für Ihr Unternehmen. Zeitlich begrenzt können Sie hier von massiven Steuervorteilen profitieren: Wenn Sie zwischen Juli 2025 und Ende 2027 ein reines E-Fahrzeug fürs Unternehmen anschaffen, können Sie bis zu 75 % der Anschaffungskosten direkt im ersten Jahr abschreiben. So holen Sie einen Großteil Ihrer Investition sofort über die Steuer zurück und stärken direkt Ihre Liquidität.