In elf Bundesländern kommt für die Bewertung von Wohnungseigentum das Bundesmodell zum Einsatz. Der Bundesfinanzhof beurteilt die neuen Vorschriften, die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer sind, als verfassungskonform. Wir stellen Ihnen dessen Erwägungen vor. Außerdem beleuchten wir, ob einem beherrschenden Gesellschafter bei Verschiebung des Fälligkeitszeitpunkts Darlehenszinsen zufließen. Der Steuertipp befasst sich mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und beleuchtet, wie sich der Anfall von Grunderwerbsteuer vermeiden lässt.