28. Januar 2026

AKTUELLE STEUERINFORMATIONEN FÜR DAS PERSONALBÜRO 02/2026

Wollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Ladestrom für E-Dienstwagen erstatten, ist jetzt eine aufwendigere Berechnung nötig. Wir stellen Ihnen die Neuregelung vor. Zudem widmen wir uns der rückwirkenden Korrektur der Pflegeversicherungsbeiträge für die Jahre 2023 bis 2025 im Lohnsteuerabzugsverfahren. Der Steuertipp fasst zusammen, wann Bewirtungskosten als Werbungskosten abziehbar sind.