Alle wirtschaftlich Tätigen, also Unternehmen sowie sonstige juristische Personen und Personenvereinigungen, Selbstständige und auch Kleinunternehmer, erhalten eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.).
Die W-IdNr. ermöglicht eine eindeutige Identifizierung des wirtschaftlichen Tätigen im Besteuerungsverfahren. Die Vergabe und Mitteilung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stufenweise und ohne Antragstellung seit November des Jahres 2024.
Die Identifikationsnummer für natürliche Personen (IdNr.), die Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) werden neben der W-IdNr. weiterhin verwendet. Die Steuernummer soll jedoch perspektivisch – nach einer Übergangsphase – durch die W-IdNr. abgelöst werden.
Die Wirtschafts-ID setzt sich aus dem Länderkürzel DE und einer neunstelligen Ziffernfolge zusammen und ist soweit inhaltlich identisch mit der Umsatzsteuer-ID. Hinzu kommt ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal, welches beginnend mit 00001 für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit zugeordnet wird. (z.B. DE123456789-00001)
Auswirkung auf die Impressumspflicht!
Laut § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG muss eine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer im Impressum angeben werden. Die USt-ID ist ausreichend, wenn Sie über diese verfügen. Die Angabe der Wirtschafts-ID erfolgt in diesem Fall freiwillig und ist nicht zwingend erforderlich.
Bedenken Sie bitte. Haben Sie für Ihr Unternehmen keine Umsatzsteuer-ID, müssen Sie Ihre Wirtschafts-ID zwingend mit Vergabe der Nummer im Impressum angeben.