16. September 2025

Verification of Payee (VoP) – mehr Sicherheit bei Überweisungen

VoP steht für Verification of Payee, eine neue EU-Vorgabe (EU-Verordnung 2024/886), die ab dem 9. Oktober 2025 Banken verpflichtet, vor Freigabe einer SEPA-Überweisung den Empfängernamen mit der IBAN abzugleichen, um Betrug und Fehlüberweisungen zu verhindern. Dieser “IBAN-Name-Check” soll sicherstellen, dass der angegebene Empfängername mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Daten übereinstimmt. 

Vorteil dieser Vorgehensweise ist ein geringeres Risiko fehlerhafter Transaktionen und weniger manueller Prüfaufwand für Zahlungsdienstleister. In der Praxis kann es durch unterschiedliche Schreibweisen, Namensänderungen oder unvollständige Daten zu Herausforderungen kommen. VoP betrifft Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen, unabhängig vom Übermittlungsweg oder der genutzten Software.

Nach dem Einreichen einer Überweisung erfolgt die Prüfung im Sekundentakt. Das Ergebnis wird via Ampelsystem angezeigt: grün bedeutet Übereinstimmung (Match), gelb eine Abweichung (Close-Match) mit ggf. korrigierendem Nachtragen des Namens, rot keine Übereinstimmung (No-Match). Die grüne Freigabe erfolgt automatisch, gelb oder rot erfordern eine Entscheidung des Nutzers. Nur bei echten Übereinstimmungen haftet die Bank, falls es dennoch zu einem fehlerhaften Geldtransfer kommt, ansonsten liegt die Haftung beim Auftraggeber.

Unsere Empfehlung

Bereiten Sie sich vor, um die korrekte Schreibweise des Empfängernamens im Zahlungsverkehr sicherzustellen. Überprüfen Sie die Stammdaten Ihrer Geschäftspartner, Name des Zahlungsempfängers und Name des Kontoinhabers müssen identisch sein.

Kontrollieren Sie Ihre Firmierung auf eigenen Ausgangsrechnungen insbesondere bei Nutzung verschiedener Banken und Konten, sodass Ihre Kunden den Kontoinhabernamen bei Zahlungsanweisung korrekt verwenden.

Unkompliziert gestaltet sich der VoP-Prozess für all diejenigen, die auf die Schreibweise des eigenen Namens oder der Firma achten und gut gepflegte Stammdaten vorhalten.