Das steuerliche Investitionssofortprogramm zur Stärkung Deutschlands bleibt hinsichtlich der Entlastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hinter den Erwartungen zurück. Wir stellen Ihnen eine Änderung bei der Privatnutzung reiner Firmenelektrofahrzeuge vor, die der Gesetzentwurf enthält. Darüber hinaus berichten wir über das neue Meldeverfahren, das ab dem 01.01.2026 für private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anzuwenden ist. Im Steuertipp geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang Reisekosten für beruflich und privat veranlasste Reisen steuerlich abziehbar bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzbar sind.