4. Januar 2024

AWINFO – Entnahmemöglichkeit für Photovoltaik-Anlagen aus dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen

Für PV-Anlagen, die vor dem 01.01.2023 angeschafft wurden und der erzeugte Strom selbst verbraucht wird, besteht nun Handlungsbedarf. Wir informieren Sie über die wichtigsten...

Für PV-Anlagen, die vor dem 01.01.2023 angeschafft wurden und der erzeugte Strom selbst verbraucht
wird, besteht nun Handlungsbedarf. Wir informieren Sie über die wichtigsten Punkte:

  • bisherige umsatzsteuerliche Regelungen bis 31.12.2022
  • Einführung des Nullsteuersatzes für PV-Anlagen ab dem 01.01.2023
  • Steuerliches Wahlrecht bei Anlagen mit Anschaffung bis zum 31.12.2022

 

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